Geschichte

Die Coburger Landesstiftung geht auf das, am 9. August 1919 von der Landesversammlung des Freistaates Coburg verabschiedete, „Gesetz über die Verwendung des bisherigen Domänengutes und die Errichtung einer Landesstiftung“ zurück.

Die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Coburg ist gemeinnützig tätig; von den (in § 2 der anliegenden, aktuellen Satzung näher ausgewiesenen) Aufgaben seien beispielhaft genannt:

Die Trägerschaft und der Betrieb von Museen in den Kunstsammlungen der Veste Coburg sowie dem dazugehörigen Europäischen Museum für Modernes Glas, Rödental und im Naturkunde-Museum Coburg.

Beschlussgremien sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsausschuss.

Neben den originären Aufgaben ist die Coburger Landesstiftung seit Jahrzehnten (jeweils in Auftragsverwaltung) auch wie folgt tätig:

  • als Schloss- und Gartenverwaltung Coburg (Außenstelle der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen) und
  • mit Verwaltungsarbeiten für die Niederfüllbacher Stiftung und die Scheres-Zieritz-Stiftung.