Die Coburger Landesstiftung erfüllt mit ihrem seit 1956 jährlich erscheinenden Jahrbuch den Zweck, welcher in § 2 des Errichtungsgesetzes vom 09.08.1919 wie folgt formuliert worden ist:
„… die natürlichen wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse des Landes in Gegenwart und Vergangenheit zu erforschen und zu bearbeiten, an den Ergebnissen dieser Bearbeitung weiteste Teile des Volkes teilnehmen zu lassen …“.
Registerübersicht der seit 1956 erschienenen Bände